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1929-1945
Tatsächlich verbessern sich die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen der Bauern im Deutschen Reich nach der Machtergreifung der NSDAP für einige Jahre. Die Preise für ihre Produktion werden durch die staatliche Marktordnung erhöht und garantiert, die Preise für Kunstdünger werden dagegen gesenkt. Auch Kredite und Beihilfen werden den Bauern vom Staat zu günstigen Bedingungen gewährt, um Maschinen anzuschaffen oder Wirtschaftsgebäude zu modernisieren. Doch mit Beginn der verdeckten Rüstung und Kriegsvorbereitung überlässt es das NS-Regime ab 1935 den Bauern nicht mehr, wie sie ihre Höfe bewirtschaften. Aus den Appellen zur Produktionssteigerung werden Erwartungen, die bald Forderungen sind. „Ortsbeauftragte für die Erzeugungsschlacht“, „Ortshofberater“, beraten die Bauern bei Stall- und Hofbegehungen, bei Feld- und Flurbesichtigungen und gewinnen so tiefen Einblick in ihr Wirtschaften und Denken. „Erzeugungschlächter“ werden sie im Dorf hinter vorgehaltener Hand genannt. Denn diese Kommissionen erkennen aus der Sicht des Reichsnährstandes schlecht geführte oder durch mangelhafte Leistung auffällige Höfe und haben die Möglichkeit, für Verbesserung zu sorgen. Auch über den „Einsatzwillen für die selbstständige Mitarbeit an den Aufgaben der Erzeugungsschlacht“ urteilen und berichten sie an höhere Stellen. Mit oft fatalen Folgen für den Beurteilten. Um die hochgesteckten Ziele der deutschen Wirtschaft zu erreichen, wird sie durch einen NS-politisch gelenkten Vier-Jahres-Plan gesteuert, der staatlich durchgesetzt wird. Diesem Plan ist auch die gesamte deutsche Landwirtschaft unterworfen. Die bisherige eher fördernde Kontrolle der Leistung der Bauern wird mit der Einführung der „Hofkarte“ zur steuernden Überwachung. Jeder Bauer hat ab 1936 in diesem Dokument mit einhundertfünfzig Einzelangaben jährlich Rechenschaft über seinen Hof, seine Wirtschaft und seine Produktionsergebnisse abzulegen. Die „Hofkarte“ wird vom Ortsbauernführer geprüft und bei der Kreisbauernschaft ausgewertet, welche die Ergebnisse an den Reichsnährstand meldet. Der Bauer kann nicht verhindern, dass seine und die Leistung seiner Wirtschaft mit anderen Höfen öffentlich verglichen wird. Statt Selbstbestimmung und Eigenverantwortung erhält er nun von außen die Vorgaben für seine Wirtschaft und wird auch von außen beobachtet, wie er diese Erwartungen erfüllt. Eine schwere Belastung für die Dorfgemeinschaft. Ablieferungszwang Bald greift die NS-staatliche Steuerung so tief in den Betrieb der Bauern ein, dass sie verpflichtet werden, sämtliche erzeugten Produkte an die staatlichen Organisationen abzuliefern, die „Ablieferungsschlacht“. Nur das benötigte Saatgut und den Eigenbedarf dürfen zurückbehalten werden. Doch auch darüber wird streng gewacht. Neben Zwangsmaßnahmen und Strafen droht dem Bauern bei Widerstand gegen die ihm auferlegten Planziele, bei schlechter Wirtschaftsführung oder politischer Abweichung sogar die rechtswirksame Abmeierung von seinem eigenen Hof mit folgender staatlicher Zwangsverwaltung. Gerechtfertigt wird diese drohende Willkür mit der NS-Ideologie, nach der die Höfe der Bauern als ihnen anvertrautes Volkseigentum betrachtet werden.
- 2026